Mit dem Führerschein der Klasse T ist es dir erlaubt, Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h (auch mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH jeweils im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz) zu führen.
bei Ersterwerb:
bei Erweiterung:
Grundausbildung richtet sich nach Fahrschülerausbildungsordnung
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
bei Ersterwerb:
bei Erweiterung: