Mit dem Führerschein der Klasse L ist es dir erlaubt, Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h in der Land- und Forstwirtschaft, auch mit zulassungsfreien Anhängern (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) zu führen. Darunter fallen auch selbstfahrende Arbeitemaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.
bei Ersterwerb:
bei Erweiterung:
keine praktische Ausbildung
bei Ersterwerb:
bei Erweiterung:
keine praktische Prüfung